Die Besteuerung des Vermögensertrags beim Verkäufer erfolgt in der kleinsten der folgenden vier Bezugsgrössen:
- Verkaufserlös
- Ausschüttungsbetrag
- Handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven
- Nichtbetriebsnotwendige Substanz.
Indirekte Teilliquidation
Die Besteuerung des Vermögensertrags beim Verkäufer erfolgt in der kleinsten der folgenden vier Bezugsgrössen: