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Indirekte Teilliquidation

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Grundlagen

Rechtsgebiet:
Indirekte Teilliquidation
Stichworte:
Indirekte Teilliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerungsgrundlage bilden

  • auf Bundesebene (für die direkte Bundessteuer)
    • Art. 20a Abs. 1 lit. a DBG5 > Inkrafttreten: 01.01.20076
    • Kreisschreiben Nr. 14 der Eidg. Steuerverwaltung (EStV)
    • vom 6. November 2007 (KS Nr. 14).
  • auf Kantonsebene
    • Art. 7a Abs. 1 lit. a StHG > Inkrafttreten: 01.01.20087.

5 Erlassen durch das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung (SR …)

6 Rückwirkung: Die Neuregelung gilt auch für die während der noch nicht rechtskräftig veranlagten Steuerjahre ab 2001 erzielten Erträge.

7 Intertemporal: noch nicht veranlagte Sachverhalte aus Steuerperioden vor Inkrafttreten werden in der Regel nach alter Praxis beurteilt; es empfiehlt sich die zutreffende kantonale Weisung zu konsultieren.

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