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Indirekte Teilliquidation

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Mittelentnahme

Rechtsgebiet:
Indirekte Teilliquidation
Stichworte:
Indirekte Teilliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Ausschüttung i.S.d. indirekten Teilliquidation gelten:

  • Bardividenden
  • Sachdividenden
  • Offene Gewinnausschüttungen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen.

Ausschüttungen gleichgestellt sind

  • Käuferdarlehen, die dem Prinzip at „at arm’s length“ nicht standhalten und deren Rückzahlung als gefährdet erscheinen (Vermögenseinbusse als Voraussetzung)
  • Zurverfügungstellung von Sicherheiten, wenn deren Realisation als wahrscheinlich erwartet wird (Vermögenseinbusse als Voraussetzung).

Nicht als Ausschüttung von Substanz i.S.d. indirekten Teilliquidation gelten:

  • Ausschüttung aus Gewinnen, die ab dem Verkaufsjahr erzielt wurden
  • Ausschüttung von Reserven aus Gewinnen, soweit sie nicht


Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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