Die Mitwirkung des Verkäufers ist bereits gegeben, wenn er
- weiss oder wissen muss, dass der verkauften Gesellschaft Mittel entzogen werden, um ihm den Kaufpreis zu bezahlen;
- aktiv mitwirkt, indem er der Käuferin ein Darlehen gewährt;
- passiv mitwirkt, indem er von der Fusion der Käuferin mit der verkauften Gesellschaft Kenntnis hat [und dies stillschweigend genehmigt].
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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