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Indirekte Teilliquidation

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Mitwirkung

Rechtsgebiet:
Indirekte Teilliquidation
Stichworte:
Indirekte Teilliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mitwirkung des Verkäufers ist bereits gegeben, wenn er

  • weiss oder wissen muss, dass der verkauften Gesellschaft Mittel entzogen werden, um ihm den Kaufpreis zu bezahlen;
  • aktiv mitwirkt, indem er der Käuferin ein Darlehen gewährt;
  • passiv mitwirkt, indem er von der Fusion der Käuferin mit der verkauften Gesellschaft Kenntnis hat [und dies stillschweigend genehmigt].

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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