Joint Ventures sind Gemeinschaftsunternehmen insbesondere für F&E, Beschaffung, Produktion, Absatz oder Vertrieb.
Die Einsatzmöglichkeiten von Joint Ventures (JV) sind nicht begrenzt und doch können typische Erscheinungsformen je nach Betrachtungsfokus (rechtlich oder wirtschaftlich) strukturiert werden:
Joint Ventures RECHTLICH
- zivilrechtlich:
- vertraglich strukturierte Joint Ventures
- gesellschaftsrechtlich organisierte Joint Ventures (idR AG, mit 50 : 50-Beteiligung)
- wettbewerbsrechtlich:
- Kooperative Joint Ventures
- Fehlen einer Strukturveränderungsabsicht
- Konzentrative Joint Ventures
- Bewirkt strukturelle Veränderung bei den Partnern (faktisch: teilweiser Zusammenschluss der beteiligten Unternehmen)
- Kooperative Joint Ventures
Rechtsnatur der Joint Venture
Ein Joint Venture kann als Innominatkontrakt bezeichnet werden, da Joint Ventures nicht gesetzlich geregelt sind und auch keine Gesellschaftsform darstellen.
Joint Ventures WIRTSCHAFTLICH
- Funktion:
- Gemeinschaftliche Organisation für Beschaffung, Produktion und Absatz
- Kapital-Pooling für risikoreiches Forschungs- oder Investitionsvorhaben
- strukturell-wirtschaftlich:
- Horizontale Joint Ventures
- Tätigkeit der Joint Venture in gleicher Wirtschaftsstufe (F&E, Produktion oder Vertrieb)
- Vertikale Joint Ventures
- Tätigkeit der Joint Venture auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (Import, Export)
- Konglomerative Joint Ventures
- Tätigkeit der Joint Venture in Wirtschaftsbereich, in dem die beteiligten Unternehmen selber nicht tätig sind.
- Horizontale Joint Ventures
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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