Das Joint-Venture-Vorhaben bringt es sachlogisch mit sich, dass die Joint-Venture-Gesellschaft mit ihren Mutter-Gesellschaften Verträge schliesst, meistens Liefer- und Bezugsverträge.
Rechtsnatur
Satellitenverträge sind selbständige Verträge.
Vor der Gründung der Joint-Venture-Gesellschaft unter den Venture-Partnern geschlossene Satellitenverträge können suspensiv bedingt ausgestaltet werden; Bedingung: Joint-Venture-Start nach erfolgter Gründung.
In der Regel bilden die Grundvereinbarung und die Satellitenverträge ein Gesamtwerk, welches als Projektgrundlage vorweg entworfen und bei Einigkeit umgesetzt wird.
Form
Formfrei. Schriftlichkeit ist zu empfehlen.
Inhalt
Die essentialias sowie der subjektiv und objektiv wesentliche Vertragsinhalt richten sich nach dem betreffenden Vertragstypus und dem Parteiwillen.
Vollzug
Es gelten die allgemeinen Regeln:
- Leistungsaustausch
- Zession
- Registeranmeldung
- usw.