LAWINFO

Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen
Stichworte:
Gemeinschaftsunternehmen, Joint Venture
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neugründung

=   2 Gesellschafter gründen für eine gemeinsame, bestimmte Zweckverfolgung wie F&E, Produktion und Vertrieb.

» Informationen zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

» Informationen zur Gründung einer GmbH

Unternehmenskauf

=   Ein oder 2 Unternehmen erwerben eine Zielgesellschaft, die bestimmte gemeinschaftliche Interessen wie F&E, Produktion oder Vertrieb abdeckt.

» Informationen zum Kauf einer Gesellschaft

Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

=   Mehrere Unternehmer, oft mehrere Teilnehmer der gleichen oder einer verwandten Branche, beteiligen sich an der gemeinsamen Erstellung eines Werkes, einer (Industrie-)Anlage oder eines Produktes.

» Informationen zur Arbeitsgemeinschaft bei Bauvorhaben

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.