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Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen
Stichworte:
Gemeinschaftsunternehmen, Joint Venture
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Joint Venture Allgemein

Zwei oder mehrere Unternehmen beschliessen vertraglich oder durch Gründung einer Gesellschaft, die gemeinsame Interessenverfolgung durch Zusammenarbeit oder Aufbau eines neuen Unternehmens für zB Prozesse einer Wirtschaftsstufe wie F&E, Produktion und/oder Vertrieb.

Equity Joint Venture (EJV)

Ein EJV zeichnet sich aus durch:

  • 2 oder mehrere Gründer
  • Gründer bleiben separat operativ
  • Halten und Betrieb einer Joint-Venture-Gesellschaft
  • Gründer überwachen Joint-Venture-Gesellschaft.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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