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Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

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Steuerfolgen für die Joint-Venture-Gesellschaft

Rechtsgebiet:
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen
Stichworte:
Gemeinschaftsunternehmen, Joint Venture
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gewinnsteuer

Die Einbringung der Betriebsteile der Venture Partner führt zu keinen gewinnsteuerlichen Folgen, sofern zu Buchwerten übernommen und keine Aufwertung vorgenommen wird.

Verrechnungssteuer

Der Einbringungsvorgang für die Betriebsteile der Venture Partner in die Venture-Capital-Gesellschaft gilt als verrechnungssteuerneutral.

Emissionsabgabe

Die Emissionsabgabepflicht oder –befreiung hängt von der konkreten Transaktion ab:

Voraussetzungen für die Befreiung von der Emissionsabgabe sind:

  • Betriebserfordernis
    • Alt- und Neubetrieb, letzterer in der Venture-Capital-Gesellschaft
    • Fortsetzungsfähigkeit
    • Betriebsweiterführung
  • Neue Beteiligungsrechte müssen mittels Sacheinlage liberiert werden
  • Teilung nicht zum Zwecke der Teilliquidation
  • Beachtung des Kreisschreibens ESTV Nr. 6 vom 06.06.1997 betreffend verdecktes Eigenkapital (DBG 65).

Umsatzabgabe

Die Joint-Venture-Gesellschaft wird bei ihrer Gründung kaum den Status des Effektenhändlers erfüllen, weshalb keine Umsatzabgabepflicht zu erwarten ist.

Mehrwertsteuer

Auch hier ist eine allfällige MWST-Pflicht durch Meldung zu erfüllen (MWSTG 38 Abs. 1).

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