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Kollektivgesellschaft

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Haftung

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haftungs-Grundsätze

Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist bei der Kollektivgesellschaft (KLG) wie folgt gesetzlich geordnet:

  • Primärhaftung des Sondervermögens der Gesellschaft
    • für die ausschliessliche Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger
    • Ausschluss der Privatgläubiger
      • Haftungsgrundlage nur Liquidationsanteil des schuldnerischen Gesellschafters nach Liquidation der KLG
  • Subsidiärhaftung aller Gesellschafter
    • Persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden, falls das Gesellschaftsvermögen (Sondervermögen) hiezu nicht ausreicht
      • persönlich
      • unbeschränkt
      • solidarisch
    • Belangbarkeits-Voraussetzungen
      • Auflösung der Kollektivgesellschaft (KLG)
      • Erfolglose Betreibung der Kollektivgesellschaft (KLG)
      • Konkurs über die Kollektivgesellschaft (KLG)
      • Konkurs des belangten Kollektivgesellschafters
    • Ausschluss der Subsidiärhaftung des Kollektivgesellschafters
      • Gesellschafter verpflichtet sich als Solidarbürge für die Schuld der Kollektivgesellschaft (KLG)
      • Ausdrücklicher Verzicht des Gesellschaftsgläubigers auf die subsidiäre Haftung des Gesellschafters

Gleichzeitiger Konkurs von Gesellschaft und Gesellschaftern

  • Durchführung des Gesellschaftskonkurses
    • über Gesellschafts-Sondervermögen
    • unter Ausschluss des Privatvermögens der Gesellschafter
  • Durchführung der Privatkonkurse
    • Teilnahme der Privat- und Gesellschaftsgläubiger, letztere mit den sog. „Ausfallforderungen“
    • vgl. SchKG 216 f.

Nachlassverfahren

Bei Bestätigung des ordentlichen Nachlassvertrages bzw. des Vermögensabtretungsvergleichs

  • Befreiung der Gesellschafter von der Haftung für ungedeckte Gesellschaftsschulden
    • umstritten
  • Gestaltungsfreiheit, von der Gebrauch gemacht werden sollte
    • Ausdrückliche Regelung der Befreiung der Gesellschafter von der Haftung für ungedeckte Gesellschaftsschulden [vgl. SemJud 1995 S. 221 ff.]

Regressrechte des leistenden Gesellschafters

  • Primärer Regress
    • gegen die Gesellschaft, und zwar in vollem Umfang der von ihm anstelle der Gesellschaft erbrachten Leistungen
  • Sekundärer Regress
    • des zahlenden Gesellschafters gegen die Mitgesellschafter als solidarische Mitverpflichtete, im Rahmen ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verlustbeteiligung, d.h. nur quotenmässig

Judikatur

Literatur

  • PLATTNER S., Die Haftung des Kollektivgesellschafters, Diss. Basel 2003
  • BOURQUIN R.C.A., Die Stellung der Privatgläubiger von Kollektiv- und Kommanditgesellschafen, Diss. Zürich 1955
  • MANGOLD TH., Die Verjährung der Haftung des Kollektivgesellschafters, Diss. Zürich 1974
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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