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Kollektivgesellschaft

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Vertretung

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der aussenstehende (gutgläubige) Dritte hat zu beachten:

Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters

  • Voraussetzung
    • Keine der Einzelvertretungsbefugnis entgegenstehenden Eintragungen im Handelsregister (HR)
  • Umfang
    • für alle Rechtshandlungen, die der Gesellschaftszweck mit sich bringen kann [vgl. OR 563]
  • Modifikation der Einzelvertretungsbefugnis
    • Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung [vgl. OR 555]
      • Zulässigkeit
        • Nichterteilung, kraft Gesellschaftsvertrag oder Beschluss
        • Entzug der Vertretungsbefugnis, aus wichtigen Gründen [vgl. OR 565]
        • Ausschliessliche Fremdorganschaft?
          • Detailfrage
            • Zulässigkeit des Ausschlusses aller Gesellschafter unter Vollmachtserteilung an Dritte wie Prokuristen und Generalbevollmächtigte?
          • Unzulässigkeit, da im Widerspruch zur Selbstorganschaft
          • mindestens ein Gesellschafter muss zur Vertretung der KLG ermächtigt bleiben
    • Kollektivvertretung
      • Aktive Vertretung (Abgabe von Erklärungen)
        • Zeichnung von 2 Gesellschaftern zu zweien
        • Zeichnung eines Gesellschafters zusammen mit einem Prokuristen [vgl. OR 555]
        • Passive Vertretung (Entgegennahme von Erklärungen)
          • Erklärungen Dritter können ihre Erklärungen an irgend einen Gesellschafter richten
          • Eintragung im Handelsregister!
  • Firma-Angabe / Erkennbarkeit des Handelns für die KLG
    • Firma-Angabe im Korrespondenzverkehr
      • Im Korrespondenzverkehr ist – wie im Geschäftsverkehr allgemein üblich – vor der (Einzel-)Unterschrift bzw. den Kollektivunterschriften die Firma (Name der Gesellschaft) zu setzen > Erkennbarkeit des Handelns für die KLG
    • Erkennbarkeit aus den Umständen
      • Vgl. SZW 1995 309 r129

Vertretungsmacht

  • Grundsatz
    • umfassend
  • Ausnahme
    • Bösgläubigkeit des Dritten
      • Objektive Erkennbarkeit, dass Handlungen des Gesellschafters nicht durch den Gesellschaftszweck gedeckt ist [vgl. auch OR 565]
      • Eintragung der Beschränkung der Vertretungsmacht einzelner Gesellschafter im Handelsregister (HR)
        • vgl. hiezu BGE 66 II 247
        • siehe „Modifikation der Einzelvertretungsbefugnis“ oben

Literatur

  • SCHERER WALTER, Die Geschäftsführung und die Vertretung in den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1964

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