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Kollektivgesellschaft

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, die gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften, sich zum Zwecke zusammenfinden, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.

Synonyme

  • Französisch: Société en nom collectif
  • Italienisch: società in nome collettivo
  • Englisch: General partnership

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