Begriff: Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, die gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften, sich zum Zwecke zusammenfinden, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.
Synonyme
- Französisch: Société en nom collectif
- Italienisch: società in nome collettivo
- Englisch: General partnership
Legaldefinition (OR 552 Abs. 1)
„Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben“
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