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Kollektivgesellschaft

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Treuepflicht der Kollektivgesellschafter

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft (KLG) bestehen:

  • eine Treuepflicht
    • Verpflichtung zur Loyalität gegenüber den Gesellschaft und den Mitgesellschaftern
  • ein Konkurrenzverbot
    • während normaler Zweckverfolgung
      • keine anderweitige geschäftliche Tätigkeit jeden Gesellschafters ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter, nicht auf eigene und nicht auf fremde Rechnung
      • keine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft der gleichen Branche (andere KLG, KMG, AG und GmbH etc.)
      • die Frage der Schädigungsgefahr ist irrelevant
    • während der Liquidation
      • Konkurrenzverbot besteht auch während der Liquidation fort, aber beschränkt auf die Sicherstellung einer erfolgreichen Liquidation
    • bei Gesellschafter-Ausscheiden
      • Grundsatz
        • Dahinfallen des Konkurrenzverbotes
        • Ausnahmen
          • Fortdauer des Konkurrenzverbotes kraft Gesellschaftsvertrags
          • Fortdauer des Konkurrenzverbotes kraft einstimmigen Gesellschafterbeschlusses
          • Fortdauer des Konkurrenzverbotes kraft schuldvertraglicher Verpflichtung
          • Schranke
            • Persönlichkeitsschutz nach ZGB 27 Abs. 2
            • Wirtschaftliche Existenzgefährdung zieht Nichtigkeit des Konkurrenzverbotes, eventualiter Herabsetzung (umstritten) nach sich.

Judikatur

BGE 61 II 90

Literatur

GLOOR M.O., Der Treuegedanke im Recht der Handelsgesellschaften, Diss. Zürich 1943

Weiterführende Informationen

» Einfache Gesellschaft: Treuepflicht der Gesellschafter

» Schuldvertragliches Konkurrenzverbot

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