LAWINFO

Konkurrenzverbot

QR Code

Begrenzung nach Ort

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Grundsätze
    • Beschränkung der räumlichen Ausdehnung des Konkurrenzverbots
    • Kein weitergehender Konkurrenzenthaltungsradius als die intensiven Geschäftsbeziehungen des konkurrenzverbots-begünstigten Arbeitgebers
    • Je spezialisierter das Business, desto grösser der mögliche Radius
      • Verbotsgebiet „ganze Welt“
        • Regelfall: Unzulässigkeit
        • Ausnahmen denkbar (extreme Marktnischen)
      • Verbotsgebiet „Europa“
        • Regelfall: Unzulässigkeit
        • Ausnahmen denkbar (extreme Marktnischen)
    • Kein weitergehender Konkurrenzenthaltungsradius als der Tätigkeitsrayon des konkurrenzbelasteten Arbeitnehmers
      • Verbotsgebiet zB Ostschweiz > Konkurrenzenthaltung ganze Schweiz
        • = u.E. unzulässig
      • Verbotsgebiet zB Schweiz > ehemaliges Tätigkeitsgebiet „ganze Welt“
        • Zulässigkeit
  • Ausweichversuche konkurrenzbelasteter Arbeitnehmer
    • Konkurrenzverbotsverletzung, wenn nur der Gesellschaftssitz des neuen Arbeitgebers ausserhalb des Verbotsrayons ist, nicht aber das Absatzgebiet und eine Anwerbung von Kunden des alten Arbeitgebers erfolgt
    • Vgl. auch Abwehrmethode der „anderen Funktion“
  • Unzulässig erklärtes Konkurrenzverbot
    • Örtliche Begrenzung ist irrelevant, da ganzes Konkurrenzverbot als Ganzes ungültig gilt
  • Übermässigkeitsprüfung setzt gültiges Konkurrenzverbot voraus
  • Prozessuales
    • Vorsorgliches Verbot konkurrenzierender Tätigkeit
      • ohne örtliche Beschränkung nicht
    • internationales Konkurrenzverbot
      • Prozessprobleme
      • Vollstreckungsprobleme
    • Einzelfallprüfung erforderlich

Weiterführende Informationen

Judikatur:

Zivilprozess:

» Summarisches Verfahren: Vorsorgliche Massnahmen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.