Grundsatz
Obwohl der Agent rechtlich selbständig erwerbend ist, befindet er sich üblicherweise in einer wirtschaftlich vergleichbaren Situation wie ein Arbeitnehmer, weshalb der Gesetzgeber hinsichtlich des Konkurrenzverbotes in OR 418d Abs. 2 auf die Bestimmungen über das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot von OR 340 bis OR 340c verweist.
Schutzbedürftigkeit
Vor allem der Einfirmenagent befindet sich in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, weshalb er – im Gegensatz zum sog. Mehrfirmenagenten – besonders auf den gesetzlichen Schutz beim nachvertraglichen Konkurrenzverbot angewiesen wird.
Voraussetzung der Leistung einer Karenzentschädigung
Die Geltung des nachvertraglichen Konkurrenzverbots im Agenturvertrag ist von der Leistung einer Karenzentschädigung abhängig. Diese Regelung beruht auf der gleichen Ueberlegung wie die Kundschaftsentschädigung [vgl. OR 418u Abs. 1].
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.