Tipp:
Lassen Sie Ihre Konkurrenzverbotsklausel auf Korrektheit prüfen!
Optik Unternehmen/Arbeitgeber:
Ein Unternehmen / Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einige Zeit in der gleichen Branche tätig sein zu dürfen, falls dies vorgängig schriftlich vereinbart wurde. Oft lässt sich der Arbeitgeber im Rahmen der Konkurrenzverbotsklausel eine Konventionalstrafe üblicherweise in Höhe von zB von 6 bis 12 Monatslöhnen für den Fall versprechen, dass sich der Arbeitnehmer dem Verbot widersetzt. Das Konkurrenzverbot wirkt nicht, falls der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, es sei denn der Arbeitnehmer gebe hiezu begründeten Anlass. – Unternehmen wiegen sich oft in falscher Sicherheit, vor allem bei zu einseitiger oder unsorgfältiger Formulierung der Konkurrenzverbotsklausel, und laufen so Gefahr, dass die Klausel vom zuständigen Gericht als unzureichend oder beschränkt gültig qualifiziert wird. Ein Klausel-Check bringt für diese Punkte Klarheit oder deckt allfällige Beständigkeitsprobleme auf:
- Check Konkurrenzverbotsklausel vor Verwendung im Arbeitsvertrag eines neuen Arbeitnehmers
- Check Konkurrenzverbotsklausel vor Kündigung eines konkurrenzverbotsbelasteten Arbeitnehmers
- Check vor Einleitung einer Unterlassungs- u/o Schadenersatzklage gegen ehem. Arbeitnehmer
Es gibt noch weitere Gründe, weshalb Unternehmen / Arbeitgeber die Konkurrenzverbotsklausel prüfen lassen sollten.
Optik Arbeitnehmer
Bewerbern um eine Arbeitsstelle sollten sich nicht scheuen, die Konkurrenzverbotsklausel und / oder Konventionalstrafeklausel anzusprechen und zu hinterfragen. Einzelne Punkte wie Dauer, geografische Reichweite, Branchen- bzw. Tätigkeitsbereich etc. können möglicherweise durch Verhandlungen abgeschwächt werden; das Konkurrenzverbot kann nur Angestellten mit Einblick in Fabrikations- und / oder Geschäftsgeheimnisse oder in den Kundenkreis auferlegt werden. Vielleicht gelingt dem Arbeitnehmer die Vereinbarung einer Karenzentschädigung. Ein Check hilft ggf. weiter:
- Check Konkurrenzverbotsklausel beim Abschluss des Arbeitsvertrages
- Check Konkurrenzverbotsklausel vor Stellenwechsel
- Check vor Abwehr einer Konkurrenzverbots- u/o Schadenersatzklage des ehem. Arbeitgebers
Es gibt weitere Aspekte, weshalb eine Konkurrenzverbotsklausel zu checken ist.
Konkurrenzverbots-Check und weitere Konkurrenzverbots-Services
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie zum Konkurrenzverbots-Recht:
- Konkurrenzverbotsverträge
- Konkurrenzverbotsklauseln
- Kundenabwerbeverbotsklauseln
- Verhinderung Mitarbeiterabwerbung durch Kunden