Konkursaufschub
Der Richter schiebt den Zeitpunkt der Konkurseröffnung auf, um der Gesellschaft Zeit zu geben, Sanierungsmassnahmen durchzuführen. Die Konkurseröffnung wird nur aufgeschoben, wenn Aussicht auf eine Sanierung besteht.
Aussicht auf Sanierung
Aussicht auf eine Sanierung besteht nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die das Gelingen einer Sanierung nahelegen. Das Ziel der Sanierungsmassnahmen muss eine Volldeckung der Forderungen aller Gläubiger sein.
Überschuldung / Überschuldungsanzeige
» Überschuldung einer Gesellschaft
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