Überschuldung einer Gesellschaft
Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) kann gleichbedeutend mit der Zahlungsunfähigkeit und damit mit der Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft sein.
Überschuldung der verschiedenen Rechtsformen
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Links zum Thema Überschuldung der verschiedenen Rechtsformen:
- Überschuldung einer AG
- Überschuldung einer GmbH
- Überschuldung einer Genossenschaft
- Überschuldung einer Stiftung und anderen Rechtseinheiten
Zwischenbilanz
Besteht der begründete Verdacht einer Überschuldung der Gesellschaft, schreibt das Gesetz für die AG, die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung die Erstellung einer Zwischenbilanz vor:
Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung
Bei Überschuldung des Unternehmens sind die Organe zur Überschuldungsanzeige respektive zur Deponierung der Bilanz verpflichtet:
Bei Zahlungsunfähigkeit ist es möglich, die Gesellschaft für insolvent zu erklären:
Weiterführende Informationen zur Gesellschaft in der Krise:
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