Vorraussetzungen des Konkursaufschubes
- Überschuldung
- Vorlage einer Zwischenbilanz an die Aufsichtsbehörde
- erfolglose Aufforderung der Aufsichtsbehörde an das oberste Stiftungsorgan zur Einleitung der erforderlichen Massnahmen
- Erfolglosigkeit oder Aussichtslosigkeit von Massnahmen, welche die Aufsichtsbehörde anordnen kann
- Überschuldungsanzeige der Aufsichtsbehörde an den Konkursrichter
- Gesuch der Aufsichtsbehörde um Aufschub des Konkurses
- Aussicht auf eine Sanierung