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Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs

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Überschuldung

Rechtsgebiet:
Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs
Stichworte:
Eröffnung Konkurs, Konkurseröffnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Falle der Überschuldung einer Gesellschaft (AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung) wird der Konkurs auch ohne vorgängige Betreibung eines Gläubigers direkt aufgrund einer entsprechenden Überschuldungsanzeige des obersten geschäftsführenden Organs der Gesellschaft eröffnet.

Weiterführende  Informationen finden Sie hier:

» Überschuldung
» Überschuldungsanzeige

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