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Konkursinventar

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Funktion

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Inventarisierung ist eine reine Verwaltungshandlung, ohne Drittwirkung(vgl. BGE 114 III 22).

Die Beschlagsrechte treten nicht mit der Inventaraufnahme, sondern zuvor unmittelbar mit der Konkurseröffnung ein.

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