Konkurs
- Ab Konkurseröffnungserkenntnis im Einsatz
- Konkursamt
- Ausserordentlicher Konkursverwaltung
- Nach der Wahl durch die 1. Gläubigerversammlung
- Ausseramtlicher Konkursverwalter (Fortsetzung der Inventaraufnahme)
Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
- Sachwalter [vgl. SchKG 299 Abs. 1]
- Liquidator (Fortsetzung der Inventaraufnahme)
Ein direktes Tätigwerden ausländischer Konkursverwalter in der Schweiz kann sich aus Staatsvertrag rechtfertigen:
- Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen vom 12. Dezember 1825/13. Mai 1826 (LS 283.1)
- Übereinkunft | gerichte-zh.ch
- Übereinkunft zwischen den schweizerischen Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Freiburg, Solothurn, Basel (Stadt- und Landteil), Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf sowie Appenzell AR und dem Königreich Bayern über gleichmässige Behandlung der gegenseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen vom 11. Mai / 27. Juni 1834 (LS 283.2; „Übereinkunft mit dem Königreich Bayern“)
- Übereinkunft | gerichte-zh.ch
Weiterführende Informationen
Definitionen
- Ausserordentliche Konkursverwaltung (a.o. Konkursverwaltung)
- Vom Richter mit der Verfahrensdurchführung beauftragte Konkursverwaltung (so wie das Konkursamt, zB bei Interessenkonflikten des Konkursamtes, wenn mehrere verflochtene Gruppengesellschaften im Konkurs sind)
- Ausseramtliche Konkursverwaltung (a.a. Konkursverwaltung)
- Durch die Gläubiger während des Konkursverfahrens gewählte, das Konkursamt ablösende Konkursverwaltung
Links
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.