Unter Finanzkreditversicherungen (auch: Finanzgarantien) werden Versicherungen verstanden, welche den Gewährung resp. den Erhalt von Finanzkrediten ermöglichen oder erleichtern; zu denken ist hier vor allem an sog. „Avalversicherungen“.
Bei den „Avalversicherungen“ garantiert der Versicherer dem Gläubiger die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen des Schuldners; die Wirkung entspricht einer reinen Wechselbürgschaft.
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