Im Hinblick auf die Ausfallfeststellung werden zunächst abgegrenzt:
- nicht versicherte Forderungen
- vor Versicherungsbeginn abgeschlossenes Rechtsgeschäft für Lieferungen und Leistungen
- Forderungen aus nicht gedeckten Lieferungen und Leistungen
- Forderungsminderungen
- Forderungen aus Rücklieferungen
- Aufrechenbare Forderungen
- Skonti, die der Schuldner abzuziehen berechtigt war
- Erlöse
- Pfandrechtserlöse
- Bürgenzahlungen
- und dgl. mehr
- Anrechenbare Rückleistungen
- Geltendmachung bestehender Eigentumsvorbehalte
- Zahlungsanweisungen Dritter
- Zahlungen Dritter akonto der sicherten Forderungen
- Konkurs- bzw. Nachlass-Dividende