Sobald der Versicherer die vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen und die Schadenforderung nach Bestand und Höhe geprüft hat, macht er die erforderliche Schadenregulierung:
Schadensabrechnung
- Schadenbetrag (nach Anrechnung einer allf. Konkurs- oder Nachlassdividende)
- ./ Selbstbehalt
- = an den Versicherungsnehmer zu leistender Saldobetrag
Versicherungsleistung
- Schadensdeckung durch Zahlung des Saldobetrages