Definition
- Leasing, bei dem der Leasingeber eine bewegliche Sache für eine kurze, unter der Amortisationszeit liegende Dauer an den Leasingnehmer zum Gebrauch überlässt
Zulässigkeit
- Ja
- Qualifikation oft als Miete
Funktion
- Leasinggeber
- Mehrmaliges Leasing
- Leasingnehmer
- Überbrückung kurzfristiger Investitionsengpässe oder Überbrückung der Zeit bis zur Ablieferung einer Neuanlage
Charakteristik
- Zwei-Parteien-Verhältnis (wie „Hersteller-Leasing“)
- Kurze Leasingdauer
- Investitionsrisiko beim Leasinggeber
- Gefahrentragung für den Fall des Untergangs der Leasingsache beim Leasinggeber
- Qualifikationsprüfung im konkreten Einzelfall notwendig
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