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Leasingvertrag

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Hersteller-Leasing

Rechtsgebiet:
Leasingvertrag
Stichworte:
Leasing-Vertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Vertrag zwischen Hersteller (Leasingeber) und Abnehmer (Leasingnehmer) bezüglich Nutzung des Vertragsgegenstandes (= Zwei-Parteien-Verhältnis)

Zulässigkeit

  • Ja, aber umstritten
  • Ein Teil der Lehre erachtet ein Drei-Parteien-Verhältnis als zwingendes Merkmal des Leasingvertrags; Folge: Qualifikation des Rechtsverhältnisses als Mietverhältnis
  • Beurteilung im konkreten Einzelfall notwendig

Funktion

  • Finanzierung

Charakteristik

  • Zwei-Parteien-Verhältnis
  • Überwiegen von Veräusserungs- oder Gebrauchsüberlassungs-Elementen?
  • Lieferungshaftung und Sachmängelhaftung können nur im Rahmen von OR 100 und OR 199 wegbedungen werden

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