Überwälzung der Gefahrentragung auf den Leasingnehmer
- Praxis (anders als im analog anwendb. Mietrecht, durch Vertragsabrede)
- Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung treffen den Leasingnehmer
- Risikoverlagerung meistens durch Globalübernahme AGB; Zulässigkeitsprüfung im konkreten Einzelfall
Untergang des Leasingobjektes
- Gefahrentragung beim Leasingvertrag nicht nach Kaufsrecht
- Untergang der Sache führt zur Auflösung und Rückabwicklung des Leasingvertrags nach OR 119
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