LAWINFO

Leasingvertrag

QR Code

Haftung Leasinggeber

Rechtsgebiet:
Leasingvertrag
Stichworte:
Leasing-Vertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gewährleistungspflicht

  • Rechtsgewährleistung
    • Pflicht des Leasinggebers zur Gewährleistung analog des Vermieters
    • Finanzierungsleasing: Beschränkung der Rechtsgewährleistungsansprüche auf die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Verkäufer / Hersteller
  • Sachgewährleistung
    • Prüfungspflicht für das vom Verkäufer / Hersteller gelieferte Leasingobjekt wird in der Praxis dem Leasingnehmer überbunden
      • Annahmeverweigerung und Anzeigepflicht bei mangelhaftem Leasingobjekt
      • Überwachung der Leasingsache (auch wegen der Nähe zum Objekt) durch den Leasingnehmer
    • Haftungsfall
      • Fehlende Haftungsfall-Nähe des Leasinggebers bei Sachmängeln des Leasing-Objekts > Freizeichnung + Themenzuweisung an Leasingnehmer (siehe nachfolgend)
  • Rechtsverfolgung durch Leasingnehmer / Methoden in der Praxis
    • Abtretung der Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer
    • Prozessführungsermächtigung (Stellvertretung und / oder Prozessvollmacht)
    • Begünstigungsklausel zG Leasingnehmer im Kaufvertrag bzw. Werkvertrag zwischen Verkäufer / Hersteller und Leasinggeber

Schadenersatzansprüche vs. Lieferant / Hersteller

  • Abtretung der Schadenersatzansprüche des Leasinggebers vs. Verkäufer / Hersteller an den Leasingnehmer notwendig, sofern und soweit im Erwerbsgeschäft keine Begünstigungsklausel zG des Leasingnehmers besteht (= echter Vertrag zugunsten eines Dritten [Leasingnehmer; OR 112 Abs. 2]
  • Vgl. Zivilprozess | zivilprozess.ch

Nicht- oder verspätete Leasingobjekt-Lieferung

  • Wegbedingung der Haftung des Leasinggebers
    • Gründe
      • Leasingnehmer wählt in der Regel den Verkäufer / Hersteller aus
      • Leasinggeber gelangt in einem späteren Zeitpunkt zum Drei-Parteien-Verhältnis
      • Wegbedingung ist zulässig und üblich
  • Verschulden Leasinggeber
    • Geltendmachung des Lieferverzugs bei fehlendem Haftungsausschluss denkbar, wenn den Leasinggeber ein Verschulden an der verspäteten Leistung trifft
    • Achtung: Behauptungs- und Beweislast zulasten des Leasingnehmers
  • (alleiniges) Verschulden Lieferant / Hersteller
    • Fehlende direkte vertragliche (Liefer- bzw. Leistungs-)Beziehung zwischen Verkäufer / Hersteller und Leasingnehmer
    • Problemlösung gemäss individueller Konstellation

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.