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Gewährleistungspflicht
- Rechtsgewährleistung
- Pflicht des Leasinggebers zur Gewährleistung analog des Vermieters
- Finanzierungsleasing: Beschränkung der Rechtsgewährleistungsansprüche auf die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Verkäufer / Hersteller
- Sachgewährleistung
- Prüfungspflicht für das vom Verkäufer / Hersteller gelieferte Leasingobjekt wird in der Praxis dem Leasingnehmer überbunden
- Annahmeverweigerung und Anzeigepflicht bei mangelhaftem Leasingobjekt
- Überwachung der Leasingsache (auch wegen der Nähe zum Objekt) durch den Leasingnehmer
- Haftungsfall
- Fehlende Haftungsfall-Nähe des Leasinggebers bei Sachmängeln des Leasing-Objekts > Freizeichnung + Themenzuweisung an Leasingnehmer (siehe nachfolgend)
- Rechtsverfolgung durch Leasingnehmer / Methoden in der Praxis
- Abtretung der Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer
- Prozessführungsermächtigung (Stellvertretung und / oder Prozessvollmacht)
- Begünstigungsklausel zG Leasingnehmer im Kaufvertrag bzw. Werkvertrag zwischen Verkäufer / Hersteller und Leasinggeber
Schadenersatzansprüche vs. Lieferant / Hersteller
- Abtretung der Schadenersatzansprüche des Leasinggebers vs. Verkäufer / Hersteller an den Leasingnehmer notwendig, sofern und soweit im Erwerbsgeschäft keine Begünstigungsklausel zG des Leasingnehmers besteht (= echter Vertrag zugunsten eines Dritten [Leasingnehmer; OR 112 Abs. 2]
- Vgl. Zivilprozess | zivilprozess.ch
Nicht- oder verspätete Leasingobjekt-Lieferung
- Wegbedingung der Haftung des Leasinggebers
- Gründe
- Leasingnehmer wählt in der Regel den Verkäufer / Hersteller aus
- Leasinggeber gelangt in einem späteren Zeitpunkt zum Drei-Parteien-Verhältnis
- Wegbedingung ist zulässig und üblich
- Verschulden Leasinggeber
- Geltendmachung des Lieferverzugs bei fehlendem Haftungsausschluss denkbar, wenn den Leasinggeber ein Verschulden an der verspäteten Leistung trifft
- Achtung: Behauptungs- und Beweislast zulasten des Leasingnehmers
- (alleiniges) Verschulden Lieferant / Hersteller
- Fehlende direkte vertragliche (Liefer- bzw. Leistungs-)Beziehung zwischen Verkäufer / Hersteller und Leasingnehmer
- Problemlösung gemäss individueller Konstellation
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