Der Gesetzgeber stellt an die Bewertung von Fondsimmobilien besondere Anforderungen:
- 2 Schätzungsexperten, die durch die Fondsleitung mandatiert sind und die Genehmigungsvoraussetzungen der FINMA erfüllen (Qualifikationen, Unabhängigkeit, von der FINMA anerkannt, ev. bei weiteren Anforderungen und Umschreibung der Schätzungsmethode, auf Verlangen mit Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung)
- Verkehrswertschätzung per Abschluss jeden Rechnungsjahres, Augenscheinspflicht mind. alle 3 Jahre und Begründungspflicht gegenüber Prüfgesellschaft
- Bewertung von Grundstücken bei Erwerb oder Veräusserung (Augenscheinspflicht, Begründungspflicht bei Erwerb über Schätzungswert und Veräusserung unter Schätzungswert sowie zusätzliche Kontrollpflichten bei Bauland [Prüfung und Bewertung durch einen Schätzungsexperten auf Angemessenheit und Marktkonformität der voraussichtlichen Kosten bzw. Schätzungsnachkontrolle nach Bau-Fertigstellung durch mindestens einen Schätzer])
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