Der Gesetzgeber stellt an die Bewertung von Fondsimmobilien besondere Anforderungen:
- 2 Schätzungsexperten, die durch die Fondsleitung mandatiert sind und die Genehmigungsvoraussetzungen der FINMA erfüllen (Qualifikationen, Unabhängigkeit, von der FINMA anerkannt, ev. bei weiteren Anforderungen und Umschreibung der Schätzungsmethode, auf Verlangen mit Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung)
- Verkehrswertschätzung per Abschluss jeden Rechnungsjahres, Augenscheinspflicht mind. alle 3 Jahre und Begründungspflicht gegenüber Prüfgesellschaft
- Bewertung von Grundstücken bei Erwerb oder Veräusserung (Augenscheinspflicht, Begründungspflicht bei Erwerb über Schätzungswert und Veräusserung unter Schätzungswert sowie zusätzliche Kontrollpflichten bei Bauland [Prüfung und Bewertung durch einen Schätzungsexperten auf Angemessenheit und Marktkonformität der voraussichtlichen Kosten bzw. Schätzungsnachkontrolle nach Bau-Fertigstellung durch mindestens einen Schätzer])
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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