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Markenrecht

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Beanstandungen

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellungnahme / rechtliches Gehör

Gelangt das IGE zur Ansicht, das Hinterlegungsgesuch sei nicht eintragungsfähig, so gibt es dem Anmeldenden Gelegenheit zur

  • Stellungnahme
  • Nachbesserung.

Neue Erkenntnisse für das IGE

Gewinnt das IGE aus dem Schriftenwechsel neue Erkenntnisse, so kommt es auf seinen Ablehnungsentscheid zurück und trägt die Marke ein.

Ablehnung der Eintragung

Vermögen die weiteren Bemühungen des Anmeldenden das IGE nicht umzustimmen, wird es einen formalen Abweisungsentscheid erlassen. Dagegen steht dem Anmeldenden das Rechtsmittel offen.

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