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Markenrecht

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Markennichtigkeit

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf Klage hin kann der Richter eine Marke für nichtig erklären:

  • Marke hat Gemeingutscharakter
  • Marke hat nur einzelne Zeichen wie einzelne Buchstaben oder Ziffern oder Abkürzungen mit eigenständiger Bedeutung
  • Marke aus einfachen geometrischen Figuren
  • Marke mit beschreibendem Charakter.

Literatur

  • Florent Thouvenin, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit im Markenrecht, in: sic! 7+8/2009, 544, S. 1 ff.

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