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Markenrecht

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Rechnungslegung

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Marken von einer gewissen Bedeutung sind bei der Rechnungslegung progressiv in der Bilanz zu erfassen und nach dem Vorsichtsprinzip zu bewerten.

Zu berücksichtigen ist, ob das bei der Markenregistrierung gewählte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (noch) alle effektiven Angebote abdeckt, resp. neue nicht geschützte Unternehmensangebote dazugekommen sind.

Für KMU‘s, die keine eigene Markenabteilung führen, bietet der Bewertungsanlass die Gelegenheit zu einem Check-up.

Die Bewertungsgrundsätze sind im Bilanz-Anhang zu erläutern (OR 959c Abs. 1, Ziff. 1. ), zum Beispiel:

  • Ablauf der Markenhinterlegung (auch wenn Markenregistrierungen immer wieder erneuert werden können)
  • Abschreibungsmethode
  • Vorbehalte
  • usw.

Die Aufnahme und Bewertung von Marken hängt stark von den konkreten Verhältnissen ab und ist daher im Einzelfall beurteilen, ggf. im Zusammenarbeit mit dem Buchführungsberater und der Revisionsstelle.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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