Für die Verbuchung und Bilanzierung von Vertragsansprüchen gelten die allgemeinen Rechnungslegungsregeln.
Sowohl Besteller als auch Unternehmer tun bei länger als ein bzw. zwei Jahre dauernden Verträgen (z.B. bei Softwareentwicklung) gut daran, sich rechtzeitig mit den Bilanzierungsfragen wie Bewertung, Abschreibung und transitorische Aktiven bzw. transitorische Passiven auseinanderzusetzen.
Neue IFRS – Regeln ab 2019
Die ab 2019 in Kraft tretenden neuen IFRS-Regeln zwingen Unternehmen, alle gemieteten Vermögenswerte (mit Wert über 5000 $ und Laufzeit über einem Jahr) in die Bilanz aufzunehmen. Dies wird die Eigenkapitalquote mancher Unternehmen deutlich senken. Der Liquiditätsgrad und die Gesamtkapitalrendite werden sich ebenfalls verändern. Fluggesellschaften und Detailhändler sind vor allem betroffen.
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