Normalsatz
Die Steuer beträgt 8,1 % (seit 01.01.2024; bis 31.12.2023: 7,7 %)
Sondersatz
Beherbergungsleistungen (Übernachtungen mit Frühstück) der Hotellerie + Parahotellerie (zB Vermietung von Ferienwohnungen) unterliegen dem Satz von 3,8 % (bis 31.12.2023: 3,7%)
Reduzierter Satz
Für bestimmte Warenkategorien und Dienstleistungen besteht ein reduzierter Satz von 2,6 %, insbesondere für:
- Lebensmittel (exklusive alkoholische Getränke) nach dem Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 20.06.2014 (LMG)
- Ausnahme
- Der Normalsatz von 8,1 % gilt für Lebensmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden
- Ausnahme
- Vieh, Geflügel, Fische
- Sämereien, lebende Pflanzen, Schnittblumen
- Getreide
- Futter- und Düngemittel
- Medikamente
- Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter der vom Bundesrat zu bestimmenden Printarten
- Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften
- Ausnahme
- Der Normalsatz gilt für Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter
- Ausnahme
Saldosteuersatz
- Opting pro Saldosteuersatz
- Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz bis CHF 5,02 Millionen und einer Steuerschuld von höchstens CHF 109 000 pro Jahr können eine vereinfachte Steuerabrechnung wählen
- MWST-Deklaration ohne Vorsteuerabzugsermittlung (Meccano)
- Die MWST-Steuerschuld wird durch Multiplikation des gesamten steuerbaren Bruttoumsatzes mit dem für die betreffende Branche geltenden sog. Saldosteuersatz ermittelt
- Bei Anwendung solcher Saldosteuersätze – die immer niedriger als der Normalsatz (zZt. 8,1 %) sind – muss die an die Steuer auf den Umsätzen anrechenbare Vorsteuer nicht ermittelt werden, weil diese bereits bei der Festlegung des Saldosteuersatzes berücksichtigt wurde
- MWST-Steuerausweis in der Rechnung
- Die Saldosteuersätze dienen nur der Berechnung der MWST in der Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
- Gegenüber den Leistungsempfängern (L+L) müssen hingegen die gesetzlichen Normal-Steuersätze von zur Zeit 8,1 %, 3,8 % oder 2,6 % angewandt werden