Definition
Vorsteuerabzug = Recht des Steuerpflichtigen, in seiner MWST-Abrechnung die Steuer abzuziehen, die auf den von ihnen selber bezogenen Gegenständen und Dienstleistungen sowie auf ihren Einfuhren von Gegenständen lastet
Rechtliche Grundlagen
- Art. 130 BV
- Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst. e und Ziff. 14 Abs. 2 und 3 Übergangsbestimmung BV Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12.06.2009 (MWSTG)
Wirkungen
Grundsatz
- Durch den Vorsteuerabzug soll die Steuerkumulation (steuerbelasteter Einkauf und Versteuerung des Umsatzes) vermieden werden (Netto-Allphasenprinzip).
Ausnahme
- Dieses Prinzip wird durchbrochen bei Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind, indem die Erbringer solcher Leistungen keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen (siehe nachfolgenden Abschnitt „Besonderheiten“)
Besonderheiten
- Vorsteuerkorrektur
- Bei gemischter Verwendung
- Bei Gegenständen oder Dienstleistungen, die gemischt, d.h. für unternehmerische und nicht unternehmerische Tätigkeiten, verwendet werden, muss eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden
- Bei Eigenverbrauch oder Einlageentsteuerung (siehe „Nutzungsänderung (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlagenentsteuerung)“ unten) ist bei erfüllten Voraussetzungen eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen
- Bei gemischter Verwendung
- Vorsteuerkürzung
- Der Vorsteuerabzug ist insbesondere bei Erhalt von Subventionen zu kürzen
Weiterführende Literatur
- Allgemein
- HONAUER NIKLAUS / PROBST SIMEON L. / MATTEOTTI RENE / ROHNER TOBIAS F., Handbuch zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Bern 2022
- GEIGER FELIX / SCHLUCKEBIER REGINE, MWSTG-Kommentar, 2. Auflage, Zürich 2019
- Beteiligungstransaktion + Vorsteuerabzug
- PATT THOMAS / SCHEIDEGGER SANDRO, Vorsteuerabzug beim Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen – Analyse der rechtlichen Ausgangslage und der Praxis der ESTV, in: EXPERT FOCUS Dezember 2022, S. 600 ff.
Judikatur
- Allgemein
- BGer 2C_263/2020 vom 10.12.2021 = BGE 148 II 233 (Vorsteuer-Missbrauch)
- BGer 2C_1115/2014 vom 29.08.2016 (Kunstwerke + Vorsteuerabzug)
- BGer 2C_781/2014 vom 19.04.2015 (Stiftung +Vorsteuerkürzung)
- BGE 132 II 353 ff. (Vorsteuerkürzung)
- BGE 131 II 185 ff. (Rechnungsstellung + Vorsteuerabzug)
- Beteiligungstransaktion + Vorsteuerabzug
- BGer 2_660/2020 vom 08.11.2021, Erw. 2.4