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Mieterstreckung

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Weitergeltung des Mietvertrages

Rechtsgebiet:
Mieterstreckung
Stichworte:
Mieterstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich gilt der Vertrag während der Dauer der Erstreckung unverändert weiter. Er endet mit Ablauf der Erstreckung ohne weiteres. Folgendes gilt es aber auch während der Erstreckungsdauer zu beachten:

  • Bei einer Erstreckung unter einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats kündigen.
  • Bei einer Erstreckung von mehr als einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin kündigen.

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