Grundsätzlich gilt der Vertrag während der Dauer der Erstreckung unverändert weiter. Er endet mit Ablauf der Erstreckung ohne weiteres. Folgendes gilt es aber auch während der Erstreckungsdauer zu beachten:
- Der Mietzins kann auch während der Erstreckung nach den allgemeinen Grundsätzen angepasst werden:
- Der Vermieter kann während der Erstreckung nur ausserordentlich kündigen:
- Bei einer Erstreckung unter einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats kündigen.
- Bei einer Erstreckung von mehr als einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin kündigen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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