1. Abklärung Ist-Zustand
- Besteht ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis?
- Wann ist der nächste Kündigungstermin resp. Ablauf des Mietverhältnisses?
- Welche Kündigungsfristen bestehen?
- Ist ein Dritter bereit das Mietobjekt zu übernehmen?
- Ist ein Dritter bereit ein Geschäftslokal (gegen Entgelt) zu übernehmen?
vgl. zum Ganzen » Mietvertragskündigung
2. Massnahmen
- Entspricht der Kündigungstermin dem gewünschten Zügeltermin und Kündigungsfrist hat noch nicht begonnen: Aussprechen der Kündigung
- Kein passender Kündigungstermin oder Kündigungsfrist verpasst: Mitteilung an Vermieter betreffend vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes (OR 264) oder ausserordentliche Kündigung
- vgl. Vorzeitige Rückgabe
- vgl. Musterschreiben Vorzeitige Rückgabe 1 und Vorzeitige Rückgabe 2
- für eine ausserordentliche Kündigung muss ein im Gesetz erwähnter Grund vorliegen (OR 266g oder OR 259b lit. a); vgl. » Mietvertragskündigung
- Will der Mieter nur für eine bestimmte Zeit die Wohnung verlassen und nachher wieder zurück: Abschluss Untermietvertrag (OR 262)
- vgl. » Untermiete
- Will der Mieter eines Geschäftsraumes (vgl. » Geschäftsraummiete) gegen Entgelt oder gratis seinen Mietvertrag auf einen Dritten übertragen: Gesuch an Vermieter um Zustimmung zur Übertragung (OR 263)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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