Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO).
Für die Organisation der Gerichte sind die Kantone zuständig:
- Aufgrund der föderalistischen Vielfalt bestehen unterschiedliche Regelungen in den Kantonen
- Gewisse Kantone sehen Spezialgerichte (sog. Mietgerichte) vor
- In der Mehrzahl der Kantone werden Mietstreitigkeiten von den ordentlichen Gerichten behandelt