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Mietprozess

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Kompetenz zwischen Bund und Kantone

Rechtsgebiet:
Mietprozess
Stichworte:
Mietprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO).
Für die Organisation der Gerichte sind die Kantone zuständig:

  • Aufgrund der föderalistischen Vielfalt bestehen unterschiedliche Regelungen in den Kantonen
  • Gewisse Kantone sehen Spezialgerichte (sog. Mietgerichte) vor
  • In der Mehrzahl der Kantone werden Mietstreitigkeiten von den ordentlichen Gerichten behandelt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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