Gesetzlicher Inhalt eines Mietvertrages über Geschäftsräume:
Retentionsrecht des Vermieters (OR 268-268b)
- Faustpfand des Vermieters, welches sich im Besitz des Mieters befindet
- Retentionsgegenstand bilden die zur Benutzung oder Einrichtung des Mietobjektes gehörenden beweglichen Sachen (z.B. Inneneinrichtung des Mieters, gelagerte Waren, etc.), welche einen direkten Bezug zum Gebrauch des Mietobjektes haben
- Retentionsforderung sind die offenen Mietzinse inkl. Nebenkosten für das verfallene Jahr und den laufenden Halbjahreszins
- Verfahren
- Retentionsbegehren beim Betreibungsamt am Ort des Mietobjektes
- Aufnahme des Retentionsverzeichnisses durch Betreibungsamt
- Vermieter muss innert 10 Tagen den Mieter auf Pfandverwertung betreiben
- erhebt der Mieter Rechtsvorschlag, muss der Vermieter wiederum innert 10 Tagen die Rechtsöffnung verlangen resp. Anerkennungsklage erheben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.