Das Mietrecht ermöglicht dem Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, nach erfolgter Kündigung eines Mietverhältnisses eine Erstreckung (sprich Verlängerung) desselben zu verlangen.
Der Mieter kann eine Erstreckung (resp. Verlängerung) des Mietverhältnisses beantragen, wenn er für die Suche nach zumutbaren Ersatzlokalitäten mehr Zeit braucht, als ihm bis zur Vertragsbeendigung noch zur Verfügung stehen würde.
» Weiterführende Informationen zur Mieterstreckung
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