- Mieter und Vermieter können eine Kündigung anfechten (Praxis: praktisch nur Mieter).
- Bei Personenmehrheiten auf Mieter- oder Vermieterseite (z.B. zwei Mieter):
- Alle müssen klagen resp. beklagt werden.
- Achtung: Klagen nicht alle Beteiligten resp. wird nicht gegen alle Beteiligten geklagt fehlt die Aktiv- oder Passivlegitimation und die Klage wird abgewiesen! Eine erneute Klageeinreichung ist meistens aufgrund der 30-tägigen Verwirkungsfrist nicht mehr möglich!
- Bei Familienwohnungen, kann auch der nicht am Vertrag beteiligte Ehegatte des Mieters die Kündigung (alleine) anfechten (OR 273a Abs. 1).
Weiterführende Informationen
- BGE 4A_570/2018 vom 31.07.2019 = BGE 145 III 281 ff. (Ehegatten ist zur Alleinanfechtung der Vermieterkündigung nur legitimiert, wenn er den Vermieter und den anderen Ehegatten, der die Kündigung nicht anfechten will, ins Recht fasst)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietprozessEinleitung zum Mietprozess / Mietrechtlich...Autoren:WohnungsmieteEinleitung: WohnungsmieteAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / ErsatzmieterAutoren:MietvertragskündigungEinleitung zur MietvertragskündigungAutoren:ReferenzzinssatzEinleitung zum Referenzzinssatz SchweizAutoren:AnfangsmietzinsEinleitung zum Anfangsmietzins
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht