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Formelle Voraussetzungen (OR 269d)
- Vermieter müssen ein von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigtes Formular verwenden:
- Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen gemäss Art. 269d OR
- Eigenhändige Unterzeichnung
- Begründung der Erhöhung:
- Klar und verständlich
- Bei mehreren (relativen) Erhöhungsgründen muss jeder Erhöhungsanteil in Prozent oder Franken bezeichnet werden.
- Mietzinsgestaltung: Kumulierungs- und Kompensationsregeln sind zu beachten
- Einhaltung der Kündigungsfrist und -termine:
- Bei Geschäftsräumen:
- 6 Monate; vertraglich verlängerbar
- Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
- Bei Wohnräumen:
- 3 Monate, vertraglich verlängerbar
- Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
- Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist; d.h. Erhöhung muss dem Mieter 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen.
- Verzicht auf eine Kündigung oder Kündigungsandrohung.
Materielle Voraussetzungen
Mögliche Einreden des Mieters
- Beweislast liegt beim Mieter.
- Vermieter erziele einen übersetzten Ertrag.
- Vermieter erziele mehr als eine kostendeckende Bruttorendite bei Neubauten (vgl. unten)
- Mietzins liege über dem orts- und quartierüblichen Niveau (vgl. unten)
Anfechtung Mietzinserhöhung
Amtliches Formular des Kantons Zürich
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