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Mietzinserhöhung

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Mietzinserhöhung während laufendem Mietverhältnis

Rechtsgebiet:
Mietzinserhöhung
Stichworte:
Mietzinserhöhung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Formelle Voraussetzungen (OR 269d)

  • Vermieter müssen ein von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigtes Formular verwenden:
    • Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen gemäss Art. 269d OR
    • Eigenhändige Unterzeichnung
  • Begründung der Erhöhung:
    • Klar und verständlich
    • Bei mehreren (relativen) Erhöhungsgründen muss jeder Erhöhungsanteil in Prozent oder Franken bezeichnet werden.
    • Mietzinsgestaltung: Kumulierungs- und Kompensationsregeln sind zu beachten
  • Einhaltung der Kündigungsfrist und -termine:
    • Bei Geschäftsräumen:
      • 6 Monate; vertraglich verlängerbar
      • Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
    • Bei Wohnräumen:
      • 3 Monate, vertraglich verlängerbar
      • Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
  • Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist; d.h. Erhöhung muss dem Mieter 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen.
  • Verzicht auf eine Kündigung oder Kündigungsandrohung.

Materielle Voraussetzungen

Mögliche Einreden des Mieters

  • Beweislast liegt beim Mieter.
  • Vermieter erziele einen übersetzten Ertrag.
  • Vermieter erziele mehr als eine kostendeckende Bruttorendite bei Neubauten (vgl. unten)
  • Mietzins liege über dem orts- und quartierüblichen Niveau (vgl. unten)

Anfechtung Mietzinserhöhung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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