Formelle Voraussetzungen (OR 269d)
- Vermieter müssen ein von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigtes Formular verwenden:
- Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen gemäss Art. 269d OR
- Eigenhändige Unterzeichnung
- Begründung der Erhöhung:
- Klar und verständlich
- Bei mehreren (relativen) Erhöhungsgründen muss jeder Erhöhungsanteil in Prozent oder Franken bezeichnet werden.
- Mietzinsgestaltung: Kumulierungs- und Kompensationsregeln sind zu beachten
- Einhaltung der Kündigungsfrist und -termine:
- Bei Geschäftsräumen:
- 6 Monate; vertraglich verlängerbar
- Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
- Bei Wohnräumen:
- 3 Monate, vertraglich verlängerbar
- Ortsübliche Termine, vertraglich abänderbar
- Bei Geschäftsräumen:
- Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist; d.h. Erhöhung muss dem Mieter 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen.
- Verzicht auf eine Kündigung oder Kündigungsandrohung.
Materielle Voraussetzungen
- » Schema Relative Kriterien (PDF, 36 KB)
- Mehrleistungen des Vermieters (OR 269a lit. b):
» Wertvermehrende Investitionen - Erhöhung des Referenzzinssatzes (» aktueller Referenzzinssatz)
- Allgemeine Kostensteigerung
- Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital
- Mehrleistungen des Vermieters (OR 269a lit. b):
- Ausschöpfung eines rechtsgültigen Vorbehaltes
Mögliche Einreden des Mieters
- Beweislast liegt beim Mieter.
- Vermieter erziele einen übersetzten Ertrag.
- Vermieter erziele mehr als eine kostendeckende Bruttorendite bei Neubauten (vgl. unten)
- Mietzins liege über dem orts- und quartierüblichen Niveau (vgl. unten)
Anfechtung Mietzinserhöhung
- » Klageformular Mietzinserhöhungsanfechtung (PDF, 44 KB)
- Verfahren:
- Klage ist innert 30 Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einzureichen.
- Achtung: Verwirkungsfrist!
- Nichtigkeit (unklare Begründung) kann immer geltend gemacht werden.
Amtliches Formular des Kantons Zürich
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.