Eine Kündigung ist missbräuchlich, weil der Arbeitgeber sie aus einem der Gründe von OR 336 ausgesprochen hat:
- Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften
- Kündigung wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes
- Kündigung zur Vereitelung der Entstehung von Ansprüchen
- Kündigung weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden
- Kündigung wegen Leistung von Militär-, Schutz- oder Zivildienst