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Mitarbeiterbeteiligungen

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Bedingungen und Fristen für Beteiligungserwerb

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die meisten Beteiligungsreglemente machen den Erwerb bzw. die Ausübung von Beteiligungsrechten, d.h. von Mitarbeiteraktien bzw. Mitarbeiteroptionen, von Bedingungen oder Fristen abhängig, wie:

  • Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses
  • Erreichung der Erfolgsziele als Bedingung für die Beteiligungsgewährung
    • Zielvereinbarung
    • Anknüpfung an ein relatives oder absolutes Erfolgsziel
    • Orientierung an einem künftigen Börsenkurs der Aktien
    • Vergleichsgrössen
      • Auswahl geeigneter Vergleichsgrössen (Benchmarks)
        • heikel
        • komplex
        • aufwändig
      • Benchmarks als Vergleichsgrösse
        • Performance eines Gesamtmarktindexes
        • Performance eines Branchenindexes
        • die von einer Vergleichsgruppe erzielte Rendite
        • Messung des Erfolgs an durchschnittlichem Börsenkurs
          • unter Berücksichtigung der Dividendenzahlungen
          • u.E. unter Beizug der unternehmensendogenen Kennzahlen
      • Vorteile von Benchmarks
        • Keine Zufallsgewinne
        • Schutz der Mitarbeiter nicht anzulastenden Kursrückschlägen
  • Karenzfrist
    • zwischen 6 oder 12 Monaten und 5 Jahren
    • zur Mitarbeiterbindung bzw. zur Reduktion der Personal-Fluktuationsrate
    • langfristige Anreizwirkung
  • Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als (bedingter) Lohn
    • Bedingter Lohnbestandteil zulässig
    • Anspruch erst nach Bedingungseintritt
  • Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als Gratifikation
    • Freiwillige Sondervergütung
    • Freiwilligkeitsvorbehalt zulässig, nutzen und bei jeder Ausrichtung der Beteiligungsrechte erwähnen
  • Laufzeit
    • Geltungsdauer von Mitarbeiteroptionen
    • Kriterium für die Laufzeit
      • Messbarkeit der Unternehmenserfolge
      • Steigerungsmöglichkeit des Unternehmenswertes
    • Mindestdauer, in der Regel
      • 12 Monate bis 5 Jahre
    • Maximaldauer, in der Regel
      • 10 Jahre
  • Ausübungsfrist
    • entspricht in der Regel der Laufzeit der Mitarbeiteroption
    • Verkürzung durch die Sperrfrist
      • Ausübungsfrist = zwischen Ablauf Sperrfrist und Ende der Laufzeit
  • Sperrfrist
    • Mitarbeiteroptionen
      • Siehe auch Ausübungsfrist
    • Mitarbeiteraktien
      • Hinterlage verbriefter Mitarbeiteraktien in Sperrdepot
  • Verfall noch nicht ausgeübter Mitarbeiteroptionen bzw. Rückgewähr von Aktien
    • bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Laufzeit
      • Differenzierung nach Beendigungsgründen?
        • Kündigung
        • Tod
        • Invalidität
        • Pensionierung
    • Vesting-Periode
      • Blosse Anwartschaft auf Beteiligungsanspruch
      • Kein Rechtsanspruch auf Beteiligungs-Gewährung
    • Laufzeit-Verkürzung, bis Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Rückgabepflicht (bei „unentgeltlicher“ Überlassung)
    • Rückverkaufsverpflichtung (bei „entgeltlichem“ Erwerb), an einen im Voraus bestimmten, dem Arbeitgeber nahestehenden Rechtsträger
      • Unattraktiver Rückkaufpreis erhöht Mitarbeiterbindungswirkung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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