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Mitarbeiterbeteiligungen

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Einführungs-Zuständigkeit

Datum:
17.01.2013
Update:
14.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zuständigkeit

Der Mitarbeiterbeteiligungs-Entscheid fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates (VR). Die Mitarbeiterbeteiligungsfrage ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des VR.

Aufgaben des VR

Für den VR fallen bei und Einführung und Aufrechterhaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen folgende Aufgaben an:

  1. Einführungsbeschluss (Grundsatzentscheid)
  2. Ausgestaltung des Beteiligungsreglements
  3. Umschreibung des Kreises der Bezugsberechtigten
  4. Art und Weise der Beschaffung der auszugebenden Aktien
  5. Entsprechende Massnahmen bei Aktienausgabe via AK-Erhöhung
  6. Festsetzung des Preises, zu dem die Aktien an die Mitarbeiter veräussert werden
  7. Festsetzung der Berechnungsformel für rückgabepflichtige oder rückgabeberechtigte Aktien
  8. Bei Gewährung von Namenaktien Eintragung der Mitarbeiter ins Aktienbuch
  9. Überwachung des Beteiligungsmodells (» Erfolgskontrolle)

Weiterführende Informationen

Herstellung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen

Interessenkonflikt?

  • Sind Mitglieder des VR in das Beteiligungsprogramm miteinbezogen, kann sich der VR mit divergierenden Interessen des Unternehmens und eigenen konfrontiert sehen.
  • U.E. empfiehlt sich entweder Ausstand der betroffenen VR-Mitglieder oder die GV-Vorlage des Traktandums.

Vorbehalt / Disclaimer

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