Die Art und Weise der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung muss wohl überlegt werden; geändert werden kann sie nur noch mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer.
Es gelten die möglichen Bedürfnisse abzuschätzen bzw. Anlässe für eine Einführung:
- Breitere Streuung des Aktienbesitzes bzw. Risikoverteilung
- Mitbestimmung des Kaders
- Mitbeteiligung als Finanzierungsinstrument
- Mitbeteiligung im Rahmen eines going public
- Mitbeteiligung im Rahmen einer Nachfolgelösung
- Übernahmeabwehr