Es empfehlen sich für die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungs-Programms folgende Massnahmen:
- Minimierung vertraglicher Risiken durch professionelle Unterlagen;
- Bestimmung des Aktienwerts für die Berücksichtigung im Beteiligungsplan;
- Abklärung der Einkommensbesteuerungs-Situation für die Arbeitnehmer;
- Abklärung, wann und wie finanzielle Vorteile beim Unternehmen und/oder beim Mitarbeiter besteuert werden;
- Prüfung der Aktienbereitstellung (registermässig oder (heute seltener) physisch);
- Eigene Aktien des Unternehmens:
- Verwendung?
- Bestandes Aktionariat:
- Abgabe eines Teils ihrer Aktien?
- Bedingte Aktienkapital-Erhöhung:
- Entscheid, Vorbereitung, Umsetzung und Kontrolle
- Eigene Aktien des Unternehmens:
- Aktien-Verfügungsrestriktionen:
- Redaktion im Beteiligungsplan (lückenlose Regelung)
- Buchführung:
- AVOR Kontenmässige Abbildung des Beteiligungsplans;
- AVOR Abbildung des Beteiligungsplans bei der Lohnverarbeitung.
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