Einleitung
Der Gesetzgeber hat im Zivilrecht keine Normen zur Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Gleichwohl sind alle Aspekt mehr oder minder geregelt, und zwar in den Allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht und im Gesellschaftsrecht, im Wertpapierrecht, ggf. im Börsenrecht resp. im Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlagen
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- OR 322a ff.
- OR 322d
- ZGB 8
- ZGB 27 Abs. 2
- Gesellschaftsrecht
- OR 620 ff.
- Wertpapierrecht
- OR 965 ff.
- Arbeitsrecht
- Banken- und Finanzmarktrecht
- Börsenrecht
- Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG)
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom 17.12.2010 (beinhaltet die Änderungen des Bundesgesetzes vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer [DBG]), in Kraft seit 01.01.2013
- Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV), in Kraft seit 01.01.2013
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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