Einleitung
Der Gesetzgeber hat im Zivilrecht keine Normen zur Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Gleichwohl sind alle Aspekt mehr oder minder geregelt, und zwar in den Allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht und im Gesellschaftsrecht, im Wertpapierrecht, ggf. im Börsenrecht resp. im Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlagen
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- OR 322a ff.
- OR 322d
- ZGB 8
- ZGB 27 Abs. 2
- Gesellschaftsrecht
- OR 620 ff.
- Wertpapierrecht
- OR 965 ff.
- Arbeitsrecht
- Banken- und Finanzmarktrecht
- Börsenrecht
- Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG)
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom 17.12.2010 (beinhaltet die Änderungen des Bundesgesetzes vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer [DBG]), in Kraft seit 01.01.2013
- Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV), in Kraft seit 01.01.2013
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:ArbeitnehmermitwirkungEinleitung zu ArbeitnehmermitwirkungAutoren:Fringe Benefits / Lohnnebenleist...Einleitung zu Fringe Benefits / Lohnnebenl...Autoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:Job SharingEinleitung zum Job Sharing
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht