Repricing bedeutet eine nachträgliche Änderung des Ausübungspreises.
Ein Repricing charakterisiert sich durch folgende Punkte:
- verpöntes Instrument
- ethisch-moralisch (Honorierung der Mitarbeitermisserfolge durch Konditionenanpassung)
- gesellschaftsrechtlich (Benachteiligung der übrigen Aktionäre)
- Verursachung von latenten Interessenkonflikten im VR
- Benachteiligung der Nicht-Mitarbeiteraktionäre
- im Widerspruch stehen zu den Regeln des Code of Best Practice for Corporate Governance
- Offenlegung bei börsenkotierten Unternehmen im Geschäftsbericht [vgl. SWX-Richtlinie]
- Unsere Empfehlung: von einem Repricing ist abzusehen!
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